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Kostenerstattung (GKV)

Ihr gesetzlicher Anspruch auf zeitnahe Versorgung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und dringend einen Psychotherapieplatz benötigen, stehen Sie oft vor monatelangen Wartezeiten bei Praxen mit Kassensitz. Der Gesetzgeber hat dafür eine klare Regelung geschaffen: Nach § 13 Abs. 3 SGB V haben Sie das Recht, sich die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis durch Ihre gesetzliche Krankenkasse erstatten zu lassen, wenn diese Ihnen nicht rechtzeitig einen kassenärztlichen Behandlungsplatz zur Verfügung stellen kann.

Da das Antragsverfahren formal anspruchsvoll sein kann, werden Sie bei den bürokratischen Schritten nicht allein gelassen: In Kooperation mit dem spezialisierten Dienstleister tepavi.de wird die gesamte administrative Abwicklung proaktiv für Sie koordiniert.


Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Sprechstunde & Diagnostik (Selbstzahlerleistung):
    Wir vereinbaren zeitnah ein persönliches Erstgespräch in meiner Praxis. Hier klären wir die Indikation für eine Kognitive Verhaltenstherapie (KVT), führen eine ausführliche Diagnostik durch und prüfen, ob das Kostenerstattungsverfahren für Ihre Situation infrage kommt.
    Hinweis zur Abrechnung: Dieses Erstgespräch ist eine Selbstzahlerleistung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird direkt im Anschluss an den Termin vor Ort in der Praxis abgerechnet.

  2. Geführte Vorbereitung & Beantragung (in Kooperation mit tepavi.de):
    Für die Kostenerstattung sind formale Nachweise erforderlich, insbesondere ein Sprechstundenprotokoll (PTV 11) sowie das Protokoll über erfolglose Terminanfragen bei Vertragspsychotherapeuten. Sie müssen diesen Prozess jedoch nicht allein bewältigen:

    • Dokumente & Diagnostik: Sollten Ihnen entsprechende Bescheinigungen noch fehlen, greifen wir auf mein bewährtes Netzwerk kooperierender Praxen zurück, über das die notwendigen Formulare zeitnah ausgestellt werden können.
    • Protokollierung & Kommunikation: Das Team von tepavi.de unterstützt Sie proaktiv bei der Erstellung der erforderlichen Telefonliste und übernimmt anschließend die vollständige Korrespondenz mit Ihrer Krankenkasse bis zur Bewilligung.
  3. Therapiebeginn nach Bewilligung:
    Sobald die schriftliche Kostenzusage Ihrer Krankenkasse vorliegt, beginnen wir mit den probatorischen Sitzungen und der regulären Verhaltenstherapie.


Wichtige Hinweise zu Honorar und Erstattung

Je nach Krankenkasse erfolgt die spätere Abrechnung der bewilligten Therapiesitzungen entweder nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) oder nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Beide Abrechnungswege sind fachlich gleichwertig und qualitativ identisch.

  • Möglicher Eigenanteil: Sowohl bei einer GOP- als auch bei einer EBM-Abrechnung können zusätzliche Kosten pro Sitzung entstehen, die von Ihnen zu tragen sind, sofern Ihre Krankenkasse die Sätze nicht in voller Höhe übernimmt.
  • Erstattungspraxis im Vorfeld klären: Die gesetzlichen Krankenkassen handhaben die Kostenerstattung und die Bewilligungshöhe sehr unterschiedlich. Ich habe einen fundierten Überblick über die jeweilige Erstattungspraxis der einzelnen Kassen und berate Sie dazu gern transparent im Vorfeld.

Rufen Sie mich gern an: Um Ihre individuelle Ausgangslage und die Chancen bei Ihrer spezifischen Krankenkasse unverbindlich einzuschätzen, nehmen Sie am besten vorab kurz telefonisch Kontakt mit mir auf.


Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Keine unzumutbaren Wartezeiten: Zeitnaher Start der Behandlung bei vorliegender Indikation.
  • Minimale Bürokratie für Sie: Professionelle Unterstützung bei der Kassenkommunikation durch tepavi.de.
  • Transparente Beratung: Klare Einschätzung der Erfolgsaussichten und potenzieller Kosten vor Beginn.